Fluginformationen 2024

Flug & Online Check-in

Online-Check-in, Sitzplatzreservierung, Gepäckbestimmungen, Vielflieger-Programme unserer Partner-Fluggesellschaften.

Anreise

Erfahren Sie mehr über umweltfreundliche Reisen mit Bus und Bahn sowie über das "Rail&Fly"-Ticket, das Sie kostenlos 1. Klasse zum Flughafen bringt.

Erhöhung der Luftverkehrsteuer

Die deutsche Bundesregierung hat sich im Rahmen des zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes Mitte März 2024 auf eine höhere Luftverkehrsteuer verständigt. Diese gilt für Abflüge von deutschen Flughäfen ab 1.5.2024.

Je nach Flugstrecke erhöht sich die Luftverkehrsteuer dadurch pro Ticket um rund 7 € bzw. 14 € . Diese Mehrkosten werden von den Fluggesellschaften an ihre Kunden weitergereicht.

Wir bedauern, dass wir diese Erhöhungen an Sie weitergeben müssen. Bei der Kalkulation dieser Reise waren solche Preissteigerungen nicht vorhersehbar. Das EU-Recht und auch das Deutsche Reisevertragsrecht (§ 651f BGB) sehen ausdrücklich vor, dass der Veranstalter die gestiegenen Beförderungskosten an den Reisegast weitergeben kann. Wir weisen in unseren Katalogen und auf unserer Internetseite bei den Allgemeinen Reisebedingungen, Absatz VI. 1 „Preisänderung nach Vertragsschluss“, darauf hin.

Sofern Sie von der Erhöhung betroffen sind, erhalten Sie eine neue Buchungsbestätigung mit dem erhöhten Reisepreis. Bei Buchung ab 23.3.2024 ist die erhöhte Luftverkehrsteuer bereits im Reisepreis enthalten.

Flugsicherheit und Fluggastdatengesetz

Die Europäische Kommission veröffentlicht in regelmäßigen Abständen eine "Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen"Flüge mit hier genannten Fluggesellschaften haben wir auch außerhalb Europas bei keiner unserer Reisen im Programm. Darüber hinaus haben wir aus Sicherheitsgründen eine Reihe weiterer Fluggesellschaften und Flugzeugtypen von einer Nutzung im Rahmen unserer Reiseprogramme ausgeschlossen. In einigen Ländern verzichten wir ganz auf Inlandsflüge und nehmen etwas längere Strecken über Land in Kauf, weil uns die Fluggesellschaften oder die eingesetzten Flugzeugtypen aufgrund umfangreicher statistischer Auswertungen und eigener Erfahrungen nicht als sicher erscheinen, wie dies z. B. in Kuba der Fall ist.

Fluggesellschaften sind nach Fluggastdatengesetz (FlugDaG) bei allen Flügen von und nach Deutschland verpflichtet, die Daten des Passenger Name Record (PNR) an die Fluggastdaten-Zentralstelle beim Bundeskriminalamt zu übermitteln, bei der diese für fünf Jahre gespeichert werden.

Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass Fluggesellschaften verpflichtet werden können, Behörden des Ziellandes die Flug- und Reservierungsdaten der Passagiere zu Sicherheitszwecken zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt unmittelbar nach dem Check-in, bei Flügen in oder über die USA bereits unmittelbar nach Flugreservierung. Um den Check-in-Prozess zu verkürzen, können Sie die erforderlichen Daten auch im Vorfeld auf der Internetseite der Fluggesellschaft eintragen.

Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, dass wir durch die IATA-Resolution 830d bei der Buchung verpflichtet sind, Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und/oder Mobiltelefonnummer) im Passenger Name Record (PNR) zu hinterlegen, damit die jeweilige Fluggesellschaft im Falle von Flugunregelmäßigkeiten zeitnah und unmittelbar mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann. Die Verwendung ist für die Fluggesellschaften einzig auf diesen Zweck beschränkt.

Flugplanung

In unseren Reisepreisen ist bei Flugreisen immer auch ein zum Reiseprogramm passender Flug zum jeweiligen Reiseziel und zurück enthalten. Um welche Fluggesellschaft und welchen Flughafen es sich handelt, entnehmen Sie bitte bei der Reiseausschreibung unter dem Reiter "Preise & Termine" in der Rubrik "Im Reisepreis enthalten". Die Auswahl treffen wir nach den Kriterien Verfügbarkeit der Flugstrecken, Flugzeiten bei Hin- und Rückflug, Preis in der günstigsten Tarifklasse für Veranstalter, Zuverlässigkeit und ggf. Kombinierbarkeit mit Inlandsflügen im Reiseziel. Zubringerflüge und weitere genannte Flugmöglichkeiten folgen denselben Kriterien, bedingen in der Regel aber Zuschläge zum genannten Reisepreis.

Alle in der Ausschreibung veröffentlichten Fluggesellschaften und voraussichtlichen Flugzeiten geben den Planungsstand zum Zeitpunkt der Ausschreibung (Mai 2023) wieder. Den aktuellen Stand hinsichtlich der ausführenden Luftfahrtunternehmen und vorläufigen Flugzeiten teilen wir Ihnen bei der Buchung mit. Spätere Änderungen der Flugverbindung lassen sich manchmal nicht vermeiden. Sollten sich hieraus Ansprüche für Sie ergeben, bleiben diese selbstverständlich unberührt (vgl. Ziffer III "Ausführendes Luftfahrtunternehmen und Ziffer IV Abs. 4 „Vertragliche Leistungen/Leistungsänderungsvorbehalt“ unserer  Allgemeinen Reisebedingungen). Bitte beachten Sie insbesondere die Angaben im Ausdruck Ihres Elektronischen Flugscheins (E-Ticket), den Sie mit Ihren Reiseunterlagen erhalten.

Lufthansa hat einzelne Flugverbindungen auf ihre Tochtergesellschaft Discover umgestellt, weitere Anpassungen sind geplant. Das Leistungs- und Serviceangebot entspricht nicht in  allen Bereichen dem der Lufthansa. Discover Airlines fliegt neue Destinationen an, teilweise werden aber auch Strecken von Lufthansa übernommen. Bei Buchung und ggf. auch danach informieren wir Sie über evtl. Änderungen bei der ausführenden Fluggesellschaft.

Tarifklassen und Flugzuschläge

Die Fluggesellschaften unterscheiden Flugbuchungen in vier verschiedenen Service- und Beförderungsklassen: Economy Class, Premium Economy Class, Business Class und First Class. Diese sind wiederum in verschiedene Tarifklassen unterteilt, die zu unterschiedlichen und von der Nachfrage abhängigen Preisen gebucht werden können. So ist die Economy Class beispielsweise bei der Lufthansa in 14 unterschiedliche Tarifklassen unterteilt. Von diesen nutzen wir als Reiseveranstalter i. d. R. die Tarifklassen K, L, T, S und W.

Die Verfügbarkeit von Sitzplätzen in der jeweiligen Tarifklasse wird – je nach erwarteter Nachfrage – von den Fluggesellschaften laufend verändert. Wenn mit einer hohen Nachfrage gerechnet wird, bieten die Fluggesellschaften nur Plätze in höherwertigen, somit teureren Tarifklassen an.

Den bei unseren Reisen kalkulierten Preisen liegen spezielle, nur von Reiseveranstaltern nutzbare Gruppentarife in spezifischen Tarifklassen zugrunde. Für diese Tarife besteht ebenfalls ein begrenztes Platzangebot. Es kann daher vorkommen, dass wir Ihnen bei Buchung einen Aufschlag für eine höherwertige Tarifklasse berechnen müssen. Wir empfehlen deshalb eine möglichst frühzeitige Buchung. Je nach Nachfrage kann die kalkulierte Tarifklasse auch langfristig nur zu den Tagesrandzeiten für Flüge mit frühem Abflug oder später Ankunft zur Verfügung stehen.

Unsere Reservierungssysteme geben für den von Ihnen gewählten Reisetermin und Abflughafen Auskunft über die tagesaktuellen Verfügbarkeiten der Tarifklassen und deren Preise. Bitte beachten Sie, dass sich diese Marktpreise auch im Verlauf eines Tages mehrfach ändern können. Wir haben hierauf keinen Einfluss.

Daher ist es uns nicht möglich, in unseren Katalogen langfristig Preise für viele weitere Flugmöglichkeiten und neue Verbindungen zu nennen. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Reisebüro oder hier auf www.studiosus.com. Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein Angebot für individuelle Flugvarianten, z. B. für Verlängerungen und nicht im Katalog ausgeschriebene Flughäfen bzw. Fluggesellschaften. Da als Basis für das ausgeschriebene Gruppenprogramm langfristige Gruppentarife/Tarifklassen für Reiseveranstalter kalkuliert sind, können auch hier Aufschläge für höherwertige Tarifklassen notwendig werden. In manchen Fällen können durch Verlängerungen vor und/oder nach der Reise Flugzuschläge auch vermieden werden.

Bzgl. einer möglichen Meilengutschrift oder eines Upgrades für Meilen bitten wir Sie, im Vorfeld Rücksprache mit Ihrem Vielfliegerprogramm zu halten, da die Fluggesellschaften bei einigen Tarifklassen keine bzw. nur eine reduzierte Meilengutschrift vornehmen. Auch ist ein Upgrade für Meilen nur bei Nutzung bestimmter höherwertiger Tarifklassen möglich.

Selbstverständlich sind bei unseren Reisen alle Sicherheits- und Flughafengebühren im Preis bzw. Ticket enthalten.

Verpflegung an Bord

In der letzten Zeit sind auch viele etablierte Fluggesellschaften  dazu übergegangen, bei kürzeren Strecken, z. B. innerhalb Europas, keine Verpflegung oder nur noch ein eingeschränktes Angebot gegen Bezahlung an Bord anzubieten, u.a. auch die Lufthansa-Gruppe. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite  Flug & Online-Check-in.

Premium Economy Class / Business Class

Bei immer mehr Fluggesellschaften gibt es eine sogenannte Premium Economy Class. Auch Lufthansa bietet diese Sitze in allen Langstreckenflugzeugen an. Diese Beförderungsklasse besitzt zwar nicht alle Vorzüge einer Business Class, hat aber gegenüber der Economy Class doch einige Vorteile. Je nach Fluggesellschaft sind dies z. B. ein komfortablerer Sitz, mehr Beinfreiheit, erhöhtes Freigepäck, separater Check-in-Schalter, kostenfreie Sitzplatzreservierung, alkoholische Getränke, Kopfhörer sowie ein aufgewertetes Essens- und Zeitschriftenangebot.

Für Fernreisen bieten wir bei allen ausgeschriebenen Fluggesellschaften die Business Class an. Diese kann für den Hin-und Rückflug oder auch nur auf einer Strecke gebucht werden.

Beachten Sie bitte, dass sowohl die Premium Economy als auch die Business Class oft nur auf den Langstreckenflügen angeboten werden. Anschlussflüge und Inlandsflüge finden ggf. in der Economy Class statt, sodass hier die erhöhte Freigepäckgrenze und weitere Vorteile der Premium Economy und Business Class nicht gelten. Welche Flugklasse für die einzelnen Flugstrecken gebucht ist, können Sie Ihrer Buchungsbestätigung und dem E-Ticket-Beleg entnehmen.

Abflugsorte und Anschlussflüge

Bitte wählen Sie gleich bei der Buchung den für Sie am besten geeigneten Abflugsort. Bei Anschlussflügen buchen wir eine ausreichende Übergangszeit am Umsteigeort, um etwaige kleinere Verspätungen auffangen zu können. Eine Alternative zu zeitlich ungünstigen und teuren Anschlussflügen ist, die auch aus ökologischer Sicht sinnvollere im Reisepreis enthaltene Bahnanreise (Rail&Fly) 1. Klasse zu nutzen. Damit können auch eventuelle Tarifaufschläge für den Anschlussflug vermieden oder reduziert werden können.

Flugreservierung

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie bei der Reiseanmeldung – auch bei Optionsbuchungen, bei denen ebenfalls bereits vorsorglich Flugreservierungen vorgenommen werden – Ihren Namen exakt in derselben Form angeben, wie er in Ihrem Reisedokument, welches Sie auf der gebuchten Reise mitführen, in dem maschinenlesbaren Bereich unterhalb Ihrer Unterschrift steht (z. B. Titel, Doppelnamen, abgekürzte Vornamen etc.). Fluggesellschaften können aus Sicherheitsgründen Fluggäste von der Beförderung ausschließen, wenn der Name im Flugticket nicht exakt mit dem maschinenlesbaren Namen im Reisedokument übereinstimmt. Die korrekte Angabe des ersten Vornamens ist ausreichend, weitere Vornamen müssen im Flugticket nicht zwingend aufgeführt sein. Für die bei Neuausstellung von Tickets anfallenden Kosten, die von den Fluggesellschaften berechnet werden und die durch Umstände entstehen, die Sie zu vertreten haben, können wir von Ihnen Ersatz verlangen.

Flugplanänderung und Online-Check-In

Wenn Sie Ihre Flüge über uns gebucht haben, informieren wir Sie selbstverständlich über evtl. Anpassungen Ihrer Flüge. Damit auch die befördernde Fluggesellschaft Sie im Falle einer Flugunregelmäßigkeit umgehend und zeitnah informieren kann, ist es erforderlich, dass Sie uns Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und/oder Mobiltelefonnummer) zur Verfügung stellen.

Als Veranstalter sind wir gemäß IATA-Resolution 830d Abs. 4 (Fluggastdatenweitergabe) verpflichtet, diese Daten abzufragen und an die Fluggesellschaft weiterzuleiten. Die Fluggesellschaften dürfen die Kontaktdaten ausschließlich zu diesen Zwecken verwenden, nicht jedoch für Vertriebs- und Marketingzwecke.

Wir empfehlen Ihnen, auf der jeweiligen Homepage der Fluggesellschaft unter „Meine Buchungen“ den Online-Check-in für den Hinflug und später den Rückflug zu nutzen. Sie können in diesem Zuge auch Ihren Sitzplatz für den Hin- und Rückflug reservieren bzw. den bereits reservierten Sitzplatz ändern.

Verlust und Beschädigung von Reisegepäck

Bei Reisegepäck müssen Sie Verlust oder Beschädigungen unverzüglich auch dem Beförderungsunternehmen anzeigen. Dieses ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung („Lost Report“) verpflichtet. Ohne diese zusätzliche Meldung besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen zusätzliche Ausschlussfristen neben den in Ziffer XIII („Verjährung“) der Allgemeinen Reisebedingungen erwähnten enthalten.

Sitzplatzreservierung und Freigepäck

Viele Fluggesellschaften bieten über das Internet eine kostenfreie Sitzplatzreservierung bereits im Rahmen des Online-Check-in an. Teilweise werden die Sitzplätze zugewiesen, eine Änderung ist dann mit Gebühren verbunden. Der Online-Check-in kann aus rechtlichen Gründen nur persönlich vorgenommen werden und  ist in der Regel ab 23 Stunden vor Abflug  möglich. Zudem bieten immer mehr Fluggesellschaften die Möglichkeit an, sich auch langfristig in der Economy-Class bereits vor dem Check-in, meist gegen unterschiedlich hohe Reservierungsgebühren, einen Fenster- oder Gangplatz zu reservieren. Bei Lufthansa, Austrian, Swiss und anderen Airlines können wir Reservierungen bereits bei Buchung Ihrer Reise teilweise kostenfrei für Sie vornehmen. Bei diesen Fluggesellschaften und zudem vielen anderen können Sie die Reservierung Ihrer Wunschplätze aber auch selbst nach Erhalt Ihrer Reiseunterlagen im Internet mit der Buchungs- bzw. Reservierungsnummer (Filekey) Ihres Flugtickets vornehmen. Weitere Informationen und Links zu den relevanten Webseiten finden Sie in der Rubrik "Online-Check-in". Zusätzlich sind hier die jeweiligen Freigepäckgrenzen für aufzugebendes Gepäck zusammengestellt.