Inklusion & Barrierefreiheitserklärung

Eignung unserer Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Handicaps

Auf Studiosus-Reisen nutzen wir diverse Transportmittel wie Busse, Boote oder Jeeps und übernachten in verschiedenen Unterkünften vom Zeltcamp bis zum Fünftsternehotel – und treffen dabei weltweit auf die unterschiedlichsten Standards. Da wir weder im öffentlichen Raum noch bei den Transportmitteln und Unterkünften durchgängig Barrierefreiheit garantieren können, sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Sollten Sie dazu – oder zu anderen  Einschränkungen oder Handicaps – Fragen haben, beraten wir  Sie gerne individuell. Wichtig dabei ist: Bitte melden Sie sich bereits vor Abschluss einer Buchung bei uns bzw. geben Sie uns über Ihr Reisebüro Bescheid. Weiterhin bitten wir um Verständnis dafür, dass unsere Reiseleiterinnen und Reiseleiter keine zusätzlichen Assistenzaufgaben übernehmen können. Wichtig ist, dass Sie als Teil der Gruppe  selbstständig und ohne Hilfeleistungen durch andere Gäste reisen können.

Barrierefreiheitserklärung

Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß § 12 BFSG. Die Anforderungen der WCAG 2.1 AA und der DIN EN 301 549 werden derzeit teilweise erfüllt.

Folgende Inhalte sind noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei: Einzelne Bilder ohne ausreichende Alternativtexte; eingeschränkte Tastaturnavigation und nicht sichtbarer Fokus ; zum Teil fehlende Untertitel für eingebettete Videos; zum Teil Kontrastprobleme bei bestimmten Text- und Hintergrundfarben; zum Teil nicht barrierefreie PDF-Dokumente; teilweise keine eindeutigen Beschreibungen von hyper links; auf einzelnen Seiten unklare Hierarchie der Headlines (h-tags). 

Wir arbeiten an der kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit und planen eine umfassende Überarbeitung im Laufe des Jahres.

Sollten Sie auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte unter tours@studiosus.com. Wenn wir Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantworten, haben Sie auch die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden (www.schlichtungsstelle-bgg.de) oder an die Marktüberwachungsbehörde. In Bayern wird die Marktüberwachung von den Gewerbeaufsichtsämtern bei den jeweiligen Regierungen wahrgenommen. Die Zuständigkeit der einzelnen Gewerbeaufsichtsämter hängt vom Regierungsbezirk ab.