Inklusion & Barrierefreiheitserklärung
Eignung unserer Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Handicaps
Auf einer Studiosus-Reise nutzen wir diverse Transportmittel wie Busse, Boote oder Jeeps und übernachten in verschiedenen Unterkünften vom Zeltcamp bis zum 5-Sterne-Hotel – und treffen dabei weltweit auf die unterschiedlichsten Standards. Da wir weder im öffentlichen Raum noch bei den Transportmitteln und Unterkünften durchgängig Barrierefreiheit garantieren können, sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und einigen anderen Behinderungen oder Handicaps im Allgemeinen nicht geeignet.
Die Erfahrung zeigt aber: Mit einer gewissen Kompromissbereitschaft und in Begleitung einer Person, die Sie unterstützt, sind einzelne Reisen aus dem Studiosus-Programm durchaus möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Reiseleiterinnen und Reiseleiter keine zusätzlichen Assistenzaufgaben übernehmen können.
Gerne beraten wir Sie individuell unter der Telefon-Nummer +49 (0)89/500 60-444 dienstags bis freitags von 10 bis 12 und 14 bis 17 Uhr.
Barrierefreiheitserklärung
Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß § 12 BFSG. Die Anforderungen der WCAG 2.1 AA und der DIN EN 301 549 werden derzeit teilweise erfüllt.
Folgende Inhalte sind noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei: Einzelne Bilder ohne ausreichende Alternativtexte; eingeschränkte Tastaturnavigation und nicht sichtbarer Fokus ; zum Teil fehlende Untertitel für eingebettete Videos; zum Teil Kontrastprobleme bei bestimmten Text- und Hintergrundfarben; zum Teil nicht barrierefreie PDF-Dokumente; teilweise keine eindeutigen Beschreibungen von hyper links; auf einzelnen Seiten unklare Hierarchie der Headlines (h-tags).
Wir arbeiten an der kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit und planen eine umfassende Überarbeitung bis Ende des Jahres 2025.
Sollten Sie auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte unter tours@studiosus.com. Wenn wir Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantworten, haben Sie auch die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden (www.schlichtungsstelle-bgg.de) oder an die Marktüberwachungsbehörde. In Bayern wird die Marktüberwachung von den Gewerbeaufsichtsämtern bei den jeweiligen Regierungen wahrgenommen. Die Zuständigkeit der einzelnen Gewerbeaufsichtsämter hängt vom Regierungsbezirk ab.