Reisesicherheit aktuell
Portugal: Waldbrände in mehreren Regionen des Landes
In mehreren Regionen Portugals kommt es derzeit zu Waldbränden - unter anderem in den Regionen Viana do Castello, Porto, Lissabon und Alentejo. Die Feuerwehren sind mit einem Großaufgebot an Kräften und Fahrzeugen sowie zahlreichen Löschflugzeugen im Einsatz. Einige Brandherde konnten bereits unter Kontrolle gebracht werden. Das Risiko neuer Feuer steigt jedoch bei anhaltend hohen Temperaturen und starken Winden.
Derzeit reisen saisonbedingt keine Gäste von uns in den betroffenen Regionen Portugals. Es geht allen unseren Gästen gut. Die nächste Portugal-Reise, die durch die von Waldbränden betroffenen Regionen führt, beginnt am 6. August.
Wir beobachten die weitere Lageentwicklung sehr aufmerksam und stehen mit unseren Leistungspartnern vor Ort in engem Austausch. Derzeit gehen wir davon aus, dass wir unsere anstehenden Portugal-Reisen durchführen können, gegebenenfalls mit Anpassungen. Bei Routenänderungen informieren wir die betroffenen Gäste zeitnah.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Portugal-Reisen im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 30. Juli 2025
Pazifischer Ozean: Starkes Erdbeben vor der Küste Kamtschatkas
Am 30. Juli vormittags (Ortszeit) hat ein Erdbeben der Stärke 8,8 die Halbinsel Kamtschatka und die Kurilen-Inseln im Fernen Osten Russlands erschüttert. Das Epizentrum lag in einer Tiefe von rund 20 km im Pazifischen Ozean, etwa 125 km südöstlich der Stadt Petropawlowsk-Kamtschatski. Die betroffene Region gehört zum seismologisch aktiven Pazifischen Feuerring.
Für die Anrainerstaaten des Pazifiks wurde eine Tsunami-Warnung herausgegeben. Die Küstenbewohner wurden aufgefordert, sich in höher gelegene Bereiche in Sicherheit zu bringen.
Nachrichtenagenturen berichteten in Kamtschatka von einzelnen Wellen in Höhe von 3 bis 4 m und auf Hawaii von Wellen in Höhe von ca. 1.20 m. Aus der japanischen Präfektur Iwate im Nordosten der Hauptinsel Honshu wurde eine Welle von ca. 1.20 m Höhe und aus Yokohama nahe Tokio eine Welle von ca. 30 cm Höhe gemeldet.
An vielen Orten wurden Infrastruktureinrichtungen vorübergehend geschlossen, so z.B. alle Häfen des US-Bundesstaates Hawaii und der unmittelbar am Pazifik gelegene internationale Flughafen von Sendai in Japan. Die Schließungen wurden zwischenzeitlich wieder aufgehoben.
Derzeit reisen Gäste von uns in küstennahen Regionen betroffener Länder; sie sind alle wohlauf.
Wir beobachten die weitere Entwicklung sehr aufmerksam und informieren bei Bedarf erneut.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen in die aktuell betroffenen Länder im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 31. Juli 2025
Griechenland: Waldbrände und Hitzewelle auf dem Festland
In Griechenland kommt es in verschiedenen Regionen zu Waldbränden. Aktuell sind vor allem Brände in der Region Attika, auf der Insel Euböa und auf dem Peloponnes ausgebrochen. Hinzu kommt eine Hitzewelle in Griechenland mit Temperaturen, die teilweise 40 Grad Celsius überschreiten.
Derzeit reisen Gäste von uns in Griechenland. Allen unseren Griechenland-Gästen geht es gut.
Wir beobachten die weitere Lageentwicklung sehr aufmerksam und stehen in engem Kontakt mit unseren Reiseleiterinnen und Reiseleitern sowie unseren Leistungspartnern.
Derzeit sind die von uns genutzten Routen in Griechenland uneingeschränkt benutzbar. Die von uns geplanten Ausflugs- und Besichtigungsprogramme können aktuell durchgeführt werden. Unsere Programme werden stets an die örtlichen Gegebenheiten und Temperaturen angepasst.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Griechenland gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 28. Juli 2025
Kambodscha/Thailand: Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für unmittelbare Grenzregion
Die militärischen Auseinandersetzungen beiderseits der kambodschanisch-thailändischen Grenze halten an. Auslöser der jüngsten Eskalation war ein Zwischenfall am Tempel Ta Muen Thom. Der Tempel befindet sich auf umstrittenem Grenzgebiet, rund 125 Kilometer nordwestlich der beliebten kambodschanischen Reiseziele Siem Reap und Angkor.
Die seit Juni weitgehend geschlossenen Grenzübergänge zwischen den beiden Ländern bleiben geschlossen. Der Luftverkehr zwischen den beiden Ländern ist bislang nicht beeinträchtigt.
Seit dem 28. Juli finden in Malaysia direkte Friedensgespräche zwischen den beiden Konfliktparteien statt.
Das Auswärtige Amt hat am 29. Juli seine Reise- und Sicherheitshinweise zu Kambodscha und Thailand aktualisiert und warnt derzeit vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (50 Kilometer Radius zum Grenzverlauf) zwischen Kambodscha und Thailand.
Wörtlich heißt es für Kambodscha: „In den an Thailand grenzenden Provinzen Preah Vihear, Oddar Meanchey und Pursat kam es seit dem Wochenende zwischen kambodschanischen und thailändischen Truppen zu militärischen Gefechten. Neben nicht unerheblichen Sachschäden sind Tote und Verletzte auf beiden Seiten zu beklagen. Am 29. Juli 2025 trat eine Waffenstillstandsvereinbarung in Kraft. Die Lage in der Grenzregion bleibt jedoch äußerst angespannt, dynamisch und volatil. Eine erneute Eskalation, ein Wiederaufflammen der militärischen Auseinandersetzungen sowie ein Übergreifen auf andere grenznahe Provinzen kann auch nach dem Inkrafttreten des Waffenstillstands nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Kambodscha und Thailand sind bis auf Weiteres geschlossen. Eine Einreise über Thailand auf dem Luftweg ist noch möglich.
- Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (50 km Radius zum Grenzverlauf) zwischen Kambodscha und Thailand wird gewarnt.
- Von Reisen in Provinzen an der Grenze zu Thailand wird abgeraten.
- Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.“
Der Reise- und Sicherheitshinweis für Thailand ist analog hierzu verfasst und verweist auf militärische Gefechte in den Provinzen Surin, Sisaket, Ubon Ratchathani und Trat. In diesen Provinzen sowie in der Provinz Chanthaburi wurde das Kriegsrecht verhängt.
Aktuell reisen keine Gäste von uns in der Region. Die nächsten Reisen in das kambodschanisch-thailändische Grenzgebiet bzw. in die Grenzprovinzen beginnen erst wieder Mitte Oktober. Zusammen mit unseren Partnern in beiden Ländern beobachten wir die weitere Entwicklung der Sicherheitslage und der Grenzschließungen sehr aufmerksam.
Bei Fortbestand der Reisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet und der Grenzschließung werden wir spätestens zwei Monate vor Abreise eine Anpassung der Reiserouten vornehmen und entsprechend informieren. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen meiden wir grundsätzlich weiträumig und folgen den Anweisungen der Ordnungskräfte.
Alle Reisen nach Kambodscha und Thailand, die nicht in das Grenzgebiet bzw. die Grenzprovinzen führen, können ohne Einschränkungen durchgeführt werden.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen, die im Jahr 2025 nach Kambodscha und Thailand führen, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 30. Juli 2025
Indien: Auswärtiges Amt aktualisiert Sicherheitshinweis
Infolge der militärischen Auseinandersetzungen zwischen Indien und Pakistan Anfang Mai 2025 hatte das Auswärtige Amt eine Teilreisewarnung für die an Pakistan grenzenden Gebiete westlich des ehemaligen National Highway N15 ausgesprochen. Dazu zählten auch die Städte Jaisalmer, Bikaner und Ganganagar. Jaisalmer und Bikaner sind beliebte Reiseziele im Bundesstaat Rajasthan.
Am 10. Mai wurde ein Waffenstillstand vereinbart.
Das Auswärtige Amt hat am18. Juli seinen Reise- und Sicherheitshinweis für Indien aktualisiert und warnt nun nicht mehr vor Reisen in die an Pakistan grenzenden Gebiete westlich des ehemaligen National Highway N15.
Nunmehr rät das Auswärtige Amt nur noch von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan ab. Dieses Gebiet besuchen wir auf unseren Reisen grundsätzlich nicht.
Wörtlich heißt es zur aktuellen Sicherheitslage:
„Anfang Mai 2025 kam es zwischen Indien und Pakistan mehrere Tage lang zu einer militärischen Auseinandersetzung. Seit dem 10. Mai 2025 gilt ein Waffenstillstand.
Ein Wiederaufflammen des Konflikts und damit verbundene Beeinträchtigungen und Einschränkungen können nicht ausgeschlossen werden.
Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan ist weiterhin geschlossen.
- Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
- Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.“
Aktuell reisen Gäste von uns in Indien in den Bergregionen des Himalaya und sind wohlauf. Die nächsten Reisen nach Rajasthan beginnen saisonbedingt erst wieder im September.
Zusammen mit unseren indischen Partnern beobachten wir weiterhin die Sicherheitslage im gesamten Land sehr aufmerksam. Unsere Reiseleiterinnen und Reiseleiter für Indien sind zu erhöhter Aufmerksamkeit angehalten. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen meiden wir grundsätzlich weiträumig und folgen den Anweisungen der Ordnungskräfte. Nach aktuellem Stand gehen wir von einer planmäßigen Durchführung unserer Reisen nach Indien aus.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Indien-Reisen im Jahr 2025 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 21. Juli 2025
Peru: Straßenblockaden in verschiedenen Provinzen
Seit einigen Tagen gibt es in verschiedenen, auch touristisch relevanten, Provinzen Perus Straßenblockaden durch Bergarbeiter, in deren Verlauf es zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizeikräften gekommen ist. Hintergrund der Blockaden sind geplante Änderungen am peruanischen Bergbauregister Reinfo.
Das Auswärtige Amt hat seinen Reise- und Sicherheitshinweis am 12. Juli aktualisiert und schreibt wortwörtlich:
„Derzeit kommt es in vier Regionen des Landes (Arequipa, Cusco, Ica, La Libertad) und besonders auf der Panamericana Sur (zwischen Lima und Arequipa) zu Protesten und Straßenblockaden und zu teils gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Protestierenden und der peruanischen Polizei. Insbesondere auf den Abschnitten Distrik Chala (km 619); Ocoña (km 782) und Nasca (km 443) kann es zu Verzögerungen im Reiseverkehr kommen.“
Derzeit reisen Gäste von uns in Peru auf aktuell nicht von Blockaden betroffenen Routen. Die nächste Abreise nach Peru ist für den 1. August vorgesehen: Die Route dieser Reise führt regulär über die Überlandstraße Panamericana Sur von Lima nach Arequipa. Zusammen mit unseren peruanischen Partnern beobachten wir die aktuelle Entwicklung vor Ort sehr aufmerksam, passen bei Bedarf die Reiseroute an und informieren entsprechend. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen meiden wir grundsätzlich weiträumig und folgen den Anweisungen der Ordnungskräfte.
Wir gehen derzeit davon aus, dass wir alle weiteren Reiserouten durch Peru wie geplant bereisen können.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Peru-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 14. Juli 2025
Naher Osten: Auswärtiges Amt aktualisiert Sicherheitshinweise – Update
Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und Iran wurden mit Inkrafttreten einer Waffenruhe beendet. Der Luftverkehr in der Region hat sich seitdem wieder normalisiert.
Das Auswärtige Amt rät nun nicht mehr von nicht notwendigen Reisen u.a. nach Bahrain, Jordanien, Katar, Oman, Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate ab und hat seine Informationen aktualisiert. Wörtlich heißt es:
„Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in Bahrain (Anm.: gleichlautend für Jordanien/Katar/Oman/Saudi Arabien/Vereinigte Arabische Emirate) sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.“
Saisonbedingt reisen derzeit keine Gäste von uns in diesen Ländern. Die nächsten Reisen sind ab Ende September vorgesehen und werden nach jetzigem Stand planmäßig durchgeführt. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen meiden wir dabei weiträumig und folgen den Anweisungen der Ordnungskräfte.
Die von uns gebuchten Umsteigeflugverbindungen über diese Länder werden derzeit regulär durchgeführt.
Wir beobachten die weitere Lageentwicklung sehr aufmerksam und werden bei Bedarf erneut informieren.
Für Stornierungen und Umbuchungen unserer Reisen in und über die genannten Länder des Nahen Ostens gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand: 5.7.2025
Kolumbien: Auswärtiges Amt aktualisiert seinen Sicherheitshinweis
Das Auswärtige Amt hat am 18. Juni seinen Reise- und Sicherheitshinweis für Kolumbien aktualisiert. Die Gebiete, in denen dringend von Reisen abgeraten wird, wurden um das Departamento Cauca inklusive der Überlandstraßen sowie um die westlichen Gebiete im Departamento Valle de Cauca mit der Großstadt Cali erweitert.
Wörtlich heißt es: „Nach mehreren koordinierten Anschlägen am 10. Juni 2025 – unter anderem in Cali, Buenaventura und im Departamento Cauca – wird von Reisen in die betroffenen Gebiete dringend abgeraten [..]“.
Im Zusammenhang mit dem ins Stocken geratenen Friedensprozess und im Vorfeld der für März 2026 anstehenden Präsidentschaftswahlen hat sich die Sicherheitslage in Kolumbien in jüngster Zeit wieder verschlechtert. Dabei kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Kräften und Splittergruppen der Rebellenbewegungen und der Drogenmafia einerseits sowie zwischen letztgenannten Akteuren untereinander.
Von den Entwicklungen sind bisher ausschließlich die Grenzregionen zu Venezuela und Ecuador sowie weitere schwer zugängliche Gebiete betroffen gewesen, die von Touristen nicht besucht werden. Mit dem Departamento Cauca und der Großstadt Cali werden nun auch touristisch relevante Regionen in Mitleidenschaft gezogen.
Aktuell reisen Gäste von uns in Kolumbien. Es geht ihnen allen gut. Eine Reise ins Departamento Cauca ist erst wieder für August geplant.
Generell meiden wir auf unseren Kolumbien-Reisen sämtliche Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und passen unsere Besuchsprogramme entsprechend an. Angesichts des dringenden Abratens von Reisen ins Departamento Cauca verzichten wir bei der für August geplanten Reise auf den Besuch der Region und bieten unseren Kunden ein Alternativprogramm an. Zusammen mit unseren kolumbianischen Partnern vor Ort beobachten wir die weiteren Entwicklungen sehr aufmerksam und werden bei Fortbestand des Abratens spätestens zwei Monate vor Abreise in gleicher Weise reagieren.
Nach aktuellem Stand gehen wir davon aus, dass wir alle übrigen Kolumbien-Reisen regulär durchführen können.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Kolumbien-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 11. Juli 2025
Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen
Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:
- Afghanistan
- Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
- Äthiopien: Regionen Tigray, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Eritrea, Südsudan und Kenia
- Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
- Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
- Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
- Belarus
- Benin: Norden in und um die Nationalparks „W“ und Pendjari
- Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
- Elfenbeinküste: Nordosten des Landes einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
- Eritrea: alle Grenzgebiete
- Ghana: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Togo
- Haiti
- Indien: Jammu und Kaschmir
- Irak
- Iran
- Israel
- Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
- Jemen
- Kambodscha: unmittelbares Grenzgebiet (50 km Radius zum Grenzverlauf) zu Thailand
- Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
- Kolumbien: Unmittelbare Grenzgebiete zu Venezuela, Departamentos Norte de Santander und Cesar sowie die Stadt Cali und angrenzende Gemeinden
- D.R. Kongo
- Libanon
- Libyen
- Mali
- Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
- Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes, Provinz Niassa
- Myanmar
- Niger
- Nigeria: nördliche Landesteile
- Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan
- Palästinensische Gebiete
- Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen und Sulu-Archipel
- Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
- Somalia
- Sudan
- Südsudan
- Syrien
- Thailand: unmittelbares Grenzgebiet (50 km Radius zum Grenzverlauf) zu Kambodscha
- Togo: Grenzgebiete zu Benin und Burkina Faso
- Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
- Ukraine
- Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
- Zentralafrikanische Republik
Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:
- Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
- Bangladesch
- Benin: Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
- Burkina Faso
- Burundi
- Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
- Ecuador: Esmeraldas, der Süden der Stadt Guayaquil, Grenzregion zu Kolumbien
- Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso
- Eritrea
- Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
- Ghana: nördliche Grenzgebiete zu Côte d’Ivoire
- Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas
- Indien: Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam, der äußerste Norden von Andhra Pradesh, der äußerste Osten von Maharashtra sowie das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan
- Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
- Jordanien: Grenzgebiete zu Syrien nördlich der N10 mit Ausnahme von Umm Qais und der Stadt Irbid, Grenzgebiete zum Irak
- Kambodscha: Grenzgebiet zu Thailand in der Provinz Preah Vihear
- Kamerun
- Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
- Kirgisistan: Region Batken
- Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva, San Agustin und Popáyan
- Kongo (Demokratische Republik)
- Korea (Demokratische Volksrepublik)
- Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
- Madagaskar: Provinz Andosy, Strände in der Umgebung von Tulear und Mehrtagestouren am Tsiribihina-Fluss
- Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
- Malediven: Hauptstadt Male
- Mali
- Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
- Mauretanien
- Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Jalisco sowie die Bundesstraße 199 von San Cristóbal nach Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
- Republik Moldau
- Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado
- Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
- Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
- Nigeria
- Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
- Papua-Neuguinea
- Paraguay: Provinzen San Pedro und Conceptiòn
- Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien
- Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
- Russland
- Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
- Saudi Arabien: Grenzgebiete zum Jemen und Bezirk Qatis in der Ostprovinz
- Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
- Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
- Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik sowie die Inseln und Küstenregion südlich von Kisiju
- Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
- Tschad
- Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
- Turkmenistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
- Türkei: Äußerster Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
- Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
- Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
- Venezuela
Stand: 29. Juli 2025
Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen - Stand: 3. Juni 2025
