Reisesicherheit aktuell

Island: Erneuter Vulkanausbruch nahe Grindavik

Am 16. März abends ist es auf Island zu einem erneuten Vulkanausbruch in der Region der Halbinsel Reykjanes, nahe dem Ort Grindavik, gekommen. Die Behörden riefen daraufhin den Notstand für die Region aus. Außerdem wurden das Kraftwerk Svartsengi und die Touristenattraktion „Blaue Lagune“ nach dem Vorfall evakuiert. Inzwischen hat die vulkanische Aktivität wieder abgenommen und der Lavafluss verlangsamt sich.

Nach Einschätzung der isländischen Behörden besteht aktuell keine erhöhte Gefahr für Menschen in weiteren besiedelten Gebieten.

Aktuell reisen Gäste von uns in Island. Allen unseren Gästen geht es gut. Die nächsten Reisen nach Island beginnen erst wieder ab Mitte Mai.

Wir verfolgen die weitere Lageentwicklung sehr aufmerksam und folgen den Anordnungen und Empfehlungen der isländischen Behörden. Wir gehen aktuell davon aus, dass wir alle Island-Reisen wie geplant durchführen können.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Island-Reisen im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 18. März 2024

Süd- und Mittelamerika: Deutlicher Anstieg an Dengue-Fieber-Infektionen

Seit einigen Monaten nimmt die Zahl der Infektionen mit dem Dengue-Virus in einigen Ländern Süd- und Mittelamerikas deutlich zu. Besonders betroffen sind derzeit Brasilien, Peru und Costa Rica. Aktuellen Informationen reisemedizinischer Institute zufolge wurden im laufenden Jahr in Brasilien bereits über 700.000 Infektionsfälle registriert, über hundert Menschen sind dort an einer Infektion gestorben. In Peru wurden im laufenden Jahr über 30.000 Infektionsfälle registriert, in Costa Rica ca. 5.000.

Auch in Nachbarländern steigt die Infektionszahl in den letzten Monaten teilweise deutlich an.

Die Gesundheitsbehörden der betroffenen Länder haben flächendeckend Maßnahmen zur Bekämpfung von Mücken ergriffen.

Das Dengue-Virus wird von tagaktiven Mücken (Aedes-Mücken) übertragen. Symptome einer Dengue-Infektion sind Hautausschläge, Fieber und ausgeprägte Gliederschmerzen. Während eine Erstinfektion meist ohne größere Komplikationen ausheilt, sind bei einer wiederholten Infektion auch schwerere Krankheitsverläufe möglich. Immunität nach Erkrankung entsteht nur gegenüber dem Virus-Subtyp, mit dem die Infektion erfolgt ist, nicht gegenüber den anderen der insgesamt vier Virustypen.

Zur Vorbeugung einer Infektion raten Reisemediziner und tropenmedizinische Institute in den betroffenen Regionen zu konsequentem Mückenschutz, also bei Aufenthalten im Freien zu geschlossener Kleidung und zum Auftragen von Mückenschutzmitteln an freien Körperstellen.

Derzeit reisen saisonbedingt viele Gäste von uns in Süd- und Mittelamerika.

Zusammen mit den Buchungsunterlagen übermitteln wir allen unseren Gästen der betroffenen Länder den jeweils aktuellen medizinischen Reisehinweis des Auswärtigen Amtes. Sie sind somit über das häufige Vorkommen von Dengue und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert.

In Reaktion auf die zunehmende Zahl von Neuerkrankungen fordern wir zusätzlich unsere Reiseleiter auf, alle Gäste unmittelbar nach Ankunft in den betroffenen Ländern über das aktuell vermehrte Auftreten der Krankheit zu informieren und ihnen nochmals einen konsequenten Mückenschutz nahe zu legen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Reisen nach Süd- und Mittelamerika im Jahr 2024 gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 28. Februar 2024

Flugsicherheit: Flugverbot für Maschinen vom Typ Boeing 737 Max 9

Bei einem Inlandsflug von Alaska Airlines trennten sich Anfang Januar im Steigflug eine Notausgangstür sowie ein dazugehöriges Paneel vom Rumpf. Die nahezu fabrikneue Maschine des Typs Boeing 737 Max 9 konnte daraufhin sicher zum Ausgangsflughafen Portland zurückkehren, alle Insassen blieben unversehrt.

In Folge dieses Zwischenfalls hat die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA 171 in den USA registrierte Flugzeuge des Typs Boeing 737 Max 9 mit einem Flugverbot belegt. Die Flugzeuge dürfen erst wieder nach eingehenden Inspektionen abheben, deren Details derzeit noch zusammengestellt werden.

Bei den anstehenden Inspektionen wird ersten Informationen zufolge ein Hauptaugenmerk auf der Befestigung des Paneels am betreffenden (inoperativen) Notausgang liegen. Das Paneel hatte sich bei der betroffenen Maschine an der Stelle gelöst, an der einige Fluggesellschaften einen zusätzlichen Notausgang einbauen. Dieser wird dann nötig, wenn mehr Sitze in die Boeing 737 Max 9 verbaut werden. Die meisten US-Airlines nutzen diese Option nicht. Die für den optionalen Notausgang vorgesehene Stelle kurz hinter den Tragflächen wird dann mit einem Paneel und einem Fenster abgedeckt und versiegelt.

Die Schwestermodelle Boeing 737 Max 8 und die noch nicht zugelassene 737 Max 7 weisen diesen optionalen Notausgang nicht auf. Er ist jedoch ebenfalls bei der 737 Max 10 und bei der Boeing 737-900 ER vorhanden.

Von den derzeit 215 weltweit fliegenden Boeing 737 Max 9 sind 171 mit dem Paneel anstelle des Notausgangs ausgestattet. Das System mit dem Paneel wird von Boeing bei der Vorläufervariante 737-900 ER seit mehr als zehn Jahren ohne jegliche Zwischenfälle verwendet. Die europäische Luftfahrtsicherheitsbehörde Easa hat bereits mitgeteilt, dass keine der beiden europäischen Betreiber die 737 Max 9 mit der betroffenen Konfiguration nutzen.

Alle weiteren Airlines, die die Boeing 737 Max 9 mit der entsprechenden Konfiguration nutzen, sind der FAA-Anweisung gefolgt und nutzen den Flugzeugtypen nicht, bis die vorgeschriebenen Inspektionen vorgenommen wurden.

Wir beobachten die Entwicklung der Untersuchungen sehr aufmerksam und informieren bei Bedarf umgehend.

Stand: 12. Januar 2024

Jordanien: Aktuelle Lage im Land

In seinem zuletzt am 23. Oktober aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweis zu Jordanien informiert das Auswärtige Amt über die Lage im Land vor dem Hintergrund der Situation in Israel und den Palästinensischen Gebieten: Mit zeitweisen Schließungen der Grenzübergänge insbesondere ins Westjordanland muss ebenso gerechnet werden wie auch mit Sperrungen und vermehrten Kontrollen auf dem grenznahen Dead Sea Highway. Im Land ist außerdem mit pro-palästinensischen Demonstrationen zu rechnen, dies vor allem freitags nach dem Mittagsgebet. Das Auswärtige Amt rät weiterhin dringend dazu, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.

Die Lage in Jordanien ist derzeit ruhig. Die Luftwaffe Jordaniens wirft in Abstimmung mit Israel wiederholt Hilfslieferungen über dem Gazastreifen ab. Bei allen Jordanien-Reisen meiden wir unabhängig von der aktuellen Situation die Innenstadt von Amman an Freitagen. Zu größeren Menschenansammlungen halten wir auf unseren Reisen in Jordanien grundsätzlich weiten Abstand.

Wir führen unsere Reisen nach Jordanien derzeit wie geplant durch.

Gleichzeitig stehen wir in engem Kontakt mit unseren Reiseleiterinnen und Reiseleitern sowie mit unseren Partnern vor Ort und beobachten gemeinsam sehr aufmerksam die aktuellen Entwicklungen. Gegebenenfalls nehmen wir Umstellungen der Programme vor und ergreifen alle zur Sicherheit unserer Gäste notwendigen Maßnahmen.

Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Jordanien-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 2. Januar 2024

Link zum Auswärtigen Amt

Israel: Kriegerische Handlungen rund um den Gaza-Streifen - Update

Das Auswärtige Amt warnt derzeit vor Reisen nach Israel. Die Behörde schreibt wörtlich wie folgt:

„Israel befindet sich formell im Kriegszustand. Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 dauern die intensiven militärischen Operationen im Gazastreifen an. Der Beschuss durch Raketen aus Gaza auf alle Teile Israels einschließlich Tel Aviv und Jerusalem hält an, und die Lage bleibt hoch volatil. Eine Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Ortschaften im Umfeld des Gazastreifens sowie entlang der Grenze zum Libanon wurden durch die israelische Armee evakuiert. Der internationale Flughafen Ben-Gurion ist weiterhin geöffnet. Allerdings haben viele Airlines ihre Flüge eingestellt. Es bieten vor allem israelische Fluggesellschaften weiter Flüge an. Weiterhin möglich ist zudem die Ausreise über den Landweg.“

Wir haben alle für das erste Halbjahr 2024 geplanten Reisen nach Israel abgesagt.

Unabhängig von den derzeitigen Ereignissen haben alle unsere auf Israel-Reisen im Jahr 2024 gebuchten Gäste ein Recht auf kostenlose Umbuchung ihrer Reise bis vier Wochen vor Reisebeginn.

Stand: 2. Januar 2024

Link zum Auswärtigen Amt

Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen

Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:

  • Afghanistan
  • Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
  • Äthiopien: Regionen Tigray, Afar, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Eritrea, Südsudan und Kenia
  • Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
  • Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
  • Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
  • Belarus
  • Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
  • Elfenbeinküste: Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
  • Eritrea: alle Grenzgebiete
  • Haiti
  • Irak mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak
  • Iran
  • Israel
  • Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
  • Jemen
  • Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
  • D.R. Kongo: Östliche und nordöstliche Landesteile inklusive der Grenzregion zu Uganda sowie die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und zum Südsudan
  • Libanon 
  • Libyen
  • Mali 
  • Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
  • Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes
  • Myanmar
  • Niger 
  • Nigeria: nördliche Bundesstaaten Bauchi, Borno, Gombe, Kaduna, Kano, Sokoto, Yobe, Katsina, Zamfara und Jigawa, Norden des Bundesstaats Adamawa und Osten des Bundesstaates Nassarawa
  • Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan 
  • Palästinensische Gebiete
  • Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen, Sulu-Archipel und Süd-Palawan
  • Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien
  • Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
  • Ukraine
  • Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
  • Zentralafrikanische Republik


Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:

  • Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
  • Algerien
  • Äthiopien mit Ausnahme von Umsteigeverbindungen am internationalen Flughafen von Addis Abeba
  • Bangladesch
  • Benin: Region Alibori im Norden einschließlich Nationalpark „W“ und Pendjari-Park sowie Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
  • Ecuador: Esmeraldas (Stadt) sowie Guayaquil, Grenzregion zu Kolumbien
  • Eritrea
  • Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
  • Ghana: Gesamter Norden, insbesondere die Grenzregion zu Burkina Faso
  • Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas 
  • Indien: Jammu, Kaschmir und Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam
  • Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
  • Irak
  • Kamerun
  • Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
  • Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva, San Agustin und Popáyan
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
  • Madagaskar: Provinz Andosy, Strände in der Umgebung von Tulear und Mehrtagestouren am Tsiribihina-Fluss
  • Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
  • Malediven: Hauptstadt Male
  • Mali
  • Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
  • Mauretanien
  • Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Jalisco sowie die Straße zwischen San Cristóbal und Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
  • Republik Moldau
  • Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado sowie die Provinz Niassa
  • Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
  • Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
  • Paraguay: Provinzen San Pedro und Conceptiòn
  • Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien 
  • Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
  • Russland
  • Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
  • Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
  • Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
  • Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik
  • Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
  • Togo: Grenzgebiet zu Burkina-Faso sowie der gesamte Norden
  • Tschad
  • Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
  • Türkei: Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
  • Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Queen Elizabeth Nationalpark, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
  • Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
  • Venezuela

Stand: 21. Februar 2024

Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen Stand: 30. November 2023
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