Weltweit: Aufhebung der 2G-Regel ab 7. April 2023

Zeitgleich mit dem Auslaufen des SARS-CoV-2-Infektionsschutzgesetzes der deutschen Bundesregierung am 7. April ändern wir die bisher geltenden Voraussetzungen zur Teilnahme an unseren Reisen und heben die sog. 2G-Regel auf.

Die seit Herbst 2021 geltende Bestimmung, dass nur vollständig Geimpfte bzw. Genesene an Reisen von Studiosus und Marco Polo teilnehmen dürfen, gilt ab dem 7. April somit nicht mehr. 

Mit der Aufhebung der 2G-Regel folgen wir den Vorgaben der Bundesregierung, die zuletzt zahlreiche Maßnahmen zum Infektionsschutz sogar vorzeitig und somit vor dem ursprünglich vorgesehenen Stichtag Anfang April aufgehoben hatte. In den letzten Monaten wurden zudem auch in vielen anderen Ländern Restriktionen für Nicht-Geimpfte bei Einreise und im Reiseverkehr selbst gelockert bzw. gänzlich abgeschafft.

Aktuell gibt es nur noch eine sehr geringe Zahl von Ländern, die bei Einreise einen Nachweis über eine vollständige Impfung bzw. eine Genesung fordern. Es bestehen somit in fast allen unseren Reiseländern auch keine relevanten organisatorischen Beeinträchtigungen für Nicht-Geimpfte, die deren Reiseteilnahme erschweren würden.

Bereits zum 1. März endet die derzeit noch bestehende Maskenpflicht in unseren Reisebussen. Zusammen mit der 2G-Regel laufen nun 7. April auch die sonstigen noch verbliebenen pandemiebedingten Einschränkungen auf unseren Reisen aus. Mit einer Ausnahme: Um Mitreisende weiterhin vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen, gilt auch nach dem 7. April die Vorgabe, dass positiv getestete Gäste nicht am gemeinsamen Reiseprogramm teilnehmen können. Wie bisher bieten wir in einem solchen Fall betroffenen Gästen eine angemessene Lösung zur Weiter- oder Heimreise bzw. die bestmögliche Betreuung im Zielgebiet an.

Wir werden alle Gäste mit Reisebeginn ab dem 7. April zusammen mit ihren Reiseunterlagen über die Änderung bei der Teilnahmevoraussetzung informieren. Zudem weisen wir gebuchte Gäste bei Buchung und mit den Reiseunterlagen auf die jeweiligen behördlichen Vorschriften und Einreisebestimmungen ihres Reiselandes hin. Somit ist sichergestellt, dass alle Gäste informiert sind, wenn in einem Zielgebiet abweichend zu unseren Vorgaben weiterhin eine Pflicht zum Nachweis einer vollständigen Impfung besteht. 

Für Umbuchungen und Stornierungen gelten im Jahr 2023 die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 23. Februar 2023

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FAQs zur Reisedurchführung

Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen unserer Gäste rund um die Reisedurchführung in der Pandemie.