Geimpft oder genesen für einen entspannteren Urlaub

Die Teilnahme an Studiosus-Reisen ist bis zum 7. April nur vollständig Geimpften oder von einer Corona-Erkrankung Genesenen mit entsprechendem Nachweis möglich. Dies gilt auch für Kinder ab zwölf Jahren. An Covid-19 erkrankte sowie positiv getestete Gäste sind von der Teilnahme an unseren Reiseprogrammen ausgeschlossen.

Alle Gäste, die an unseren Reisen bis zum 7. April 2023 teilnehmen, müssen über die gesamte Reisedauer einen vollständigen Impfschutz nachweisen oder über einen gültigen Genesenen-Status verfügen. Dies gilt auch für Kinder ab zwölf Jahren.

Voraussetzung zur Teilnahme an unseren Reisen ist bis zu diesem Stichtag der Nachweis eines vollkommenen Impfschutzes gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes der deutschen Bundesregierung. Diese Vorgaben wurden zuletzt zum 1. Oktober 2022 geändert.  

Gibt es in einem Zielland abweichende, strengere Bestimmungen, so gelten diese.


Informationen zum vollständigen Impfschutz

Wann gelte ich als vollständig geimpft?

Seit dem 1. Oktober 2022: 

- drei Impfungen (Abstand von mindestens drei Monaten zwischen zweiter und dritter Impfung) oder

- zwei Impfungen, wenn

  • vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte
  • vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte
  • nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-impfung-faq-1788988
 

Mit drei Impfungen oder zwei Impfungen und einer nachgewiesenen Covid-Infektion gilt der Impfschutz nach aktuellem Stand zeitlich unbegrenzt. Diese Regeln gelten auch bei Erstimpfung mit Johnson & Johnson. Die 90-Tage-Frist des Genesenen-Status gilt in Kombination mit einer Impfung nicht. 

Informationen zum Genesenen-Status

Der Genesenen-Status ist nur für Erwachsene relevant, die keine einzige Impfung erhalten haben. Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion (PCR oder Antigen) darf mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen.

Informationen zum EU-Impfzertifikat

Aktuell [Stand: Januar 2023] wird im Reiseverkehr innerhalb der EU kein Impfnachweis benötigt. Das EU-Zertifikat ist bis zu 270 Tagen nach der Zweitimpfung gültig. Auffrischungsimpfungen [„Booster-Impfungen“] gelten aktuell unbegrenzt.

Stand: 23. Januar 2023

Zum Überblick aller Maßnahmen.