Reisesicherheit

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Dr. Frano Ilic

Pressesprecher der Unternehmensgruppe

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  • RKI stuft acht Länder im südlichen Afrika als Virusvariantengebiet ein

    Wie Medienberichten zu entnehmen ist, wurde in Südafrika eine Variante des Corona-Virus entdeckt, die international Besorgnis hervorgerufen hat.

    In der Folge werden durch das RKI und das Auswärtige Amt acht Länder der Region als Virusvariantengebiet eingestuft. Dies betrifft Südafrika, Namibia, Lesotho, Eswatini, Botswana, Mosambik, Simbabwe, Malawi. Damit einher geht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.

     

    Die Einstufung als Virusvariantengebiet bedeutet neben der Pflicht zur Anmeldung über www.einreiseanmeldung.de auch eine 14 Tage Quarantäne für alle (auch Geimpfte), die nicht durch negative Tests verkürzt werden kann. Reisende, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen dem Beförderer einen negativen Testnachweis vorgelegen, ein Impf- oder Genesenennachweis reicht nicht aus. Die Änderung zum Virusvariantengebiet tritt am Sonntag 28.11.21 00:00 Uhr in Kraft. Laut Einreiseverordnung dürfen Fluggesellschaften nach Deutschland nur deutsche Staatsangehörige oder Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland befördern. Die Durchreise durch Deutschland auf schnellstem Wege ist jedoch gestattet. Gäste andere Nationalitäten dürfen den Transitbereich in Frankfurt oder München nicht verlassen.

     

    Aktuell reisen Kunden von uns im Südlichen Afrika. Eine Gruppe von Marco Polo Young Line trat am Abend des 26.11. planmäßig die Rückreise ab Windhoek an. Eine weitere Gruppe von Marco Polo beendet heute planmäßig ihre Reise in Victoria Falls/Simbabwe und tritt dann über Johannesburg die Heimreise an. Die Rückflüge beginnen vor der Hochstufung der genannten Länder als Virusvariantengebiet. Obwohl die Einstufung erst ab Sonntag gilt, können Quarantänen von den zuständigen Gesundheitsämtern angeordnet werden. Unabhängig davon bittet das Gesundheitsministerium alle in letzten Tagen aus dem Südlichen Afrika zurückgekehrten Reisenden, sich in freiwillige Quarantäne zu begeben und einen PCR-Test zu machen.

     

    In den nächsten Tagen sollten Gäste der Unternehmensgruppe ins Südliche Afrika starten. Hier sehen wir uns unter Verweis auf Neubewertung des RKI und die damit einhergehende Reisewarnung leider gezwungen, die Reisen abzusagen. Da wir nicht von einer raschen Verbesserung der Situation ausgehen können, werden wir auch die für den Jahreswechsel geplanten Reisen in die Region absagen.

     

    Wir beobachten die weitere Entwicklung der pandemischen Lage in den von uns im laufenden und im kommenden Jahr angebotenen Reiseländern unverändert sehr aufmerksam und ergreifen bei Bedarf alle erforderlichen Maßnahmen.

     

    Für alle Reisen im laufenden Jahr gelten weiterhin die bekannten allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung unseres Corona-Kulanzpakets, welches für alle Reisen im laufenden Jahr 2021 gilt.

    Stand: 27. November 2021

    Link zum Auswärtigen Amt

  • Georgien: Auswärtiges Amt spricht Reisewarnung aus

    Am 23. Juli hat das Robert-Koch-Institut (RKI) wegen der zuletzt wieder stark gestiegenen Corona-Infektionszahlen Georgien zum Hochinzidenzgebiet hochgestuft. In abgestimmter Reaktion auf diesen Schritt spricht das Auswärtige Amt nun wieder eine Reisewarnung für Georgien aus.

    Durch das anhaltend hohe Niveau der Infektionszahlen verbunden mit der Reisewarnung, sehen wir uns gezwungen, alle unsere Georgienreisen mit Abreise bis einschließlich 20.8.2021 abzusagen.

    Aktuell reisen keine Gäste von uns in Georgien. Die nächsten Georgienreisen beginnen ab dem 20. August, weitere Georgienreisen finden ab dem 28. August bis Mitte Oktober statt.

    Wir beobachten die weitere Lage-Entwicklung aufmerksam, informieren alle gebuchten Gäste rechtzeitig vor Abreise und ergreifen die erforderlichen Maßnahmen.

    Alle unsere Georgien-Gäste haben gemäß unserem Corona-Kulanzpaket 2021 ein Recht auf kostenlose Umbuchung oder Stornierung ihrer Reise bis einen Monat vor Abreise.

    Stand: 23. Juli 2021

    Link zum Auswärtigen Amt

  • Aktuelle Informationen zu unseren Corona-Schutzmaßnahmen

    Länder erleben in Zeiten von Corona - geht das überhaupt? Aber natürlich. Damit unsere Gäste ihren Urlaub unbeschwert genießen können, haben wir ein umfangreiches Hygienekonzept erstellt. Es berücksichtigt alle erforderlichen Hygienemaßnahmen, gesetzlichen Bestimmungen und offiziellen Empfehlungen - sei es im Bus, im Hotel oder bei Besichtigungen. Auf drei zentrale Maßnahmen achten wir besonders: Abstandswahrung, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo Abstandhalten nicht möglich ist, und Desinfektion.

    Die Basis für unsere Sicherheitsmaßnahmen gegen eine Corona-Infektion bilden die entsprechenden regionalen Gesetze und Vorschriften. In einigen Bereichen, vor allem für die Busfahrten, haben wir jedoch weitergehende Hygienestandards definiert und für alle unsere Reisen weltweit verpflichtend eingeführt. Dies gilt insbesondere für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, der immer dann gilt, wenn ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ein Mund-Nasen-Schutz ist zwar ausreichend, wir empfehlen unseren Gästen jedoch vorsorglich das Tragen von FFP2-Masken, vor allem bei Aufenthalten in geschlossenen Räumen und auch bei Busfahrten.

    Bei der Planung unserer Reisen haben wir die Rahmenbedingungen und ihre weitere Entwicklung, soweit bekannt oder absehbar, bestmöglich berücksichtigt und einkalkuliert. Durch hoheitliche Maßnahmen, sicherheitsrelevante Entwicklungen, Witterungs- und Natureinflüsse sowie Änderung der Flugpläne kann es allerdings auch kurzfristig zu Abweichungen von der ursprünglichen Planung kommen.

    Link zum Hygienekonzept

    Stand: 3. Dezember 2020

  • Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen Stand: 10.06.2020