Serviceleistungen
Reiseversicherung
In Ihrem Reisepreis ist automatisch eine Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (Ersatz der Stornokosten bei Rücktritt vor Reiseantritt oder Erstattung der Mehrkosten der Hinreise bei verspätetem Reiseantritt) bei unserem Partner Europäische Reiseversicherung AG enthalten. Damit erhalten Sie Versicherungsschutz, wenn Sie eine gebuchte Reise aus den unten genannten Gründen nicht mehr oder nicht rechtzeitig antreten können. Wenn die Reise aus versichertem Grund abgebrochen, unterbrochen oder verlängert werden muss, erstattet die Europäische außerdem die zusätzlichen Rückreisekosten, den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen oder die Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts.
Versicherte Ereignisse sind z.B. unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder Tod, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder Einbruchdiebstahl sowie betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit des Versicherten bzw. eines Mitreisenden oder Angehörigen.
Die von der versicherten Person zu tragende Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
Sie erhalten mit der Reisebestätigung einen Versicherungsausweis, der Sie über die Einzelheiten und die ausführlichen Versicherungsbedingungen informiert. Da es sich bei dieser Versicherung um einen preisgünstigen Kollektivvertrag für alle Reisegäste handelt, ist die Erstattung von Prämien im Einzelfall nicht möglich.
Wir raten Ihnen – ergänzend zu unserer Rücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung – zum Abschluss eines RundumSorglos-Pakets der Europäischen Reiseversicherung AG.