Unsere Allgemeinen Reisebedingungen

Wesentliches vor der Buchung

Qualität steht bei uns an erster Stelle. Trotzdem wollen wir Ihnen Reisen zu erschwinglichen Preisen anbieten. Das funktioniert nur, wenn sich bei Gruppenreisen eine bestimmte Anzahl von Interessenten meldet und die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Da niemand dies garantieren kann, wir aber auch keine Abstriche bei der Qualität der Leistungen akzeptieren, kann es passieren, dass wir eine Gruppenreise absagen müssen, spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn. Damit aber Ihr Urlaub nicht einfach ausfällt, bieten wir Ihnen in diesem Fall einen neuen Termin oder ein anderes Reiseziel an.
Wenn Sie Ihren Urlaub buchen, bekommen Sie von uns eine Reisebestätigung mit einem Sicherungsschein der Generali Versicherung AG. Mit Übergabe dieses Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, maximal jedoch 1000 € pro Person. Den Rest des Reisepreises zahlen Sie dann zwei bis drei Wochen vor Reisebeginn. Der Sicherungsschein verkörpert die nach §651k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen für die Rückreise. Damit sind Zahlungen, die Sie auf den Reisepreis leisten, von Anfang an abgesichert.

I. Buchung, Ausführendes Luftfahrtunternehmen, Datenschutz

1. Die Buchung der Reise wird für die Studiosus Reisen München GmbH (nachfolgend Studiosus) erst verbindlich, wenn sie dem Reiseteilnehmer schriftlich bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch Studiosus, jedoch längstens 16 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden.

2. Besondere Abreden zu Vertragsinhalten oder Reisebedingungen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung mit Studiosus. Sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

3. Studiosus wird den Reiseteilnehmer über die Identität der ausführenden Luftfahrtunternehmen oder deren nachträglichen Wechsel entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 unterrichten.

4. Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise, zur Abwicklung des Vertrages, zur Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege verwendet. Auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach §28 Absatz 4 sowie die sonstigen Rechte nach den §§34 und 35 des Bundesdatenschutzgesetzes wird hingewiesen. Für entsprechende Erklärungen genügt eine kurze Mitteilung an die am Ende dieser Reisebedingungen angegebene Adresse.

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II. Vertragliche Leistungen, Flugbeförderung

1. Die von Studiosus geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung, ergänzt durch die zugrunde liegende Reiseausschreibung.

2. Unternehmungen, die in der Ausschreibung als "Gelegenheit" oder "Möglichkeit" bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen, mit ihnen eventuell verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.

3. Gestaltung und Einhaltung des Flugplanes liegen im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und der staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen von Flugzeiten, Streckenführung, ausführenden Fluggesellschaften (vgl. hierzu auch Ziffer I Absatz 3) und Fluggerät sind teilweise nicht vermeidbar. Eventuelle Ansprüche des Reiseteilnehmers aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt.

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III. Zahlung des Reisepreises, Anzahlung

1. Zahlungen auf den Reisepreis, also auch die Anzahlung, sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne des §651k BGB zu leisten. Dieser Sicherungsschein der Generali Versicherung AG befindet sich innerhalb der von Studiosus erstellten Reisebestätigung auf der Rückseite des ersten Blattes.

2. Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 20%, höchstens jedoch ein Betrag von 1000 € pro Reiseteilnehmer, fällig. Der restliche Reisepreis wird im Zeitraum nach dem 21. und vor dem 14. Tag vor Reiseantritt fällig. Der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit wird dabei in der Reisebestätigung festgelegt. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

3. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht ohne vollständige Zahlung kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.

4. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.

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IV. Preisänderungen

1. Die Reisepreise werden im Monat vor der Veröffentlichung kalkuliert. Studiosus ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Studiosus und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Studiosus nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerungen); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.

2. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, welcher der Summe der Kostensteigerungen der konkret gebuchten Reise durch die Erhöhung der in Absatz 1 genannten Preisbestandteile seit Abschluss des Reisevertrages entspricht. Soweit einschlägige Kostensteigerungen die Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden solche zunächst auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Reiseteilnehmer günstiger ist, wird entweder die ursprünglich kalkulierte Durchschnittsteilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Studiosus ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf Anforderung entsprechende Belege und Nachweise zu übermitteln.

3. Studiosus hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, spätestens jedoch am 21. Tag vor Reisebeginn mitzuteilen.

4. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich gegenüber Studiosus zu erklären. Stattdessen kann der Reiseteilnehmer auch die Rechte gemäß §651a Absatz 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) geltend machen.

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V. Rücktritt des Reiseteilnehmers, Umbuchung

1. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann Studiosus anstelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung wählen:

A. Reisen mit Linienflug zum Veranstalter- oder Sondertarif, Bahnreisen sowie Selbstanreise
B. Reisen mit Charterflug und Busreisen
C. Reisen mit Billigflug und KreuzfahrtStudienreisen
D. Ausgewählte KreuzfahrtStudienreisen mit speziellem Hinweis

  A B C D
  bis inkl. 46. Tag vor Reisebeginn 5% 5% 10% 20%
ab 45. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 8% 10% 20% 30%
ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 10% 25% 30% 40%
ab 14. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn 15% 40% 40% 50%
ab 7. Tag vor Reisebeginn 20% 50% 50% 60%

Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Reiseteilnehmer bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.

2. Umbuchungen sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Absatz 1 genannten Bedingungen und durch nachfolgende Neuanmeldung möglich.

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VI. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann Studiosus vom Reisevertrag zurücktreten, falls diese nicht erreicht wird, spätestens jedoch am 21. Tag vor Reisebeginn. Auf die Rechte des Reiseteilnehmers nach §651a Absatz 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) wird hingewiesen. Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für zusätzlich gebuchte Ausflüge.

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VII. Versicherungen

1. Gegen die in Ziffer V Absatz 1 geregelte Rücktrittsentschädigung ist der Reiseteilnehmer durch die im Reisepreis enthaltene Rücktrittsversicherung abgesichert. Weiterhin erstattet die Europäische Reiseversicherung AG bei Abbruch der Reise die zusätzlichen Rückreisekosten, den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen oder die Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts.
Die von der versicherten Person zu tragende Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person. Die näheren Einzelheiten, insbesondere die versicherten Gründe und die Obliegenheiten des Reiseteilnehmers bei Eintritt des Versicherungsfalls, entnehmen Sie bitte der Rubrik "Reiseversicherung" bzw. dem Kollektiv-Versicherungsausweis der Europäische Reiseversicherung AG, welchen Sie mit Ihrer Reisebestätigung erhalten.
Durch die Versicherung ist der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der geschuldeten Rücktrittsentschädigung an Studiosus befreit; er hat lediglich einen Ersatzanspruch gegen die Versicherung gemäß den Versicherungsbedingungen.

2. Studiosus empfiehlt außerdem den Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe, des RundumSorglos-Service sowie einer Reisegepäckversicherung. Eine Reisegepäckversicherung empfiehlt sich insbesondere auch im Hinblick auf die in Ziffer VIII dieser Reisebedingungen vereinbarten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen für Studiosus. Näheres entnehmen Sie bitte dem Versicherungsangebot, welches Sie zusammen mit Ihrer Reisebestätigung erhalten.

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VIII. Haftungsbeschränkungen für Studiosus

1. Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
b) Studiosus für einen dem Reiseteilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

2. Die Haftung von Studiosus gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, je Reiseteilnehmer und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für Schäden bis 4100 € haftet Studiosus insoweit unbeschränkt.

3. Ergibt sich aus rechtlichen Regelungen zwingend ein weiter gehender Anspruch des Reisenden gegenüber Studiosus, so bleiben diese Ansprüche von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

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IX. Verlust und Beschädigung von Reisegepäck

Bei Reisegepäck sind, zusätzlich zu den nach Ziffer X bis XII dieser Reisebedingungen erforderlichen Erklärungen, Verlust oder Beschädigung unverzüglich auch dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dieses ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne diese rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes, da internationale Abkommen und gesetzliche Vorschriften Ausschlussfristen enthalten.

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X. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Studiosus kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

2. Wird innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist eine gebotene Abhilfe nicht geleistet, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers geboten ist.

3. Für die Dauer einer nicht vertragsgerechten Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, wenn der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

4. Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
Der Bestimmung einer solchen Frist bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.

5. Sofern Studiosus einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reiseteilnehmer Schadensersatz verlangen. Ein Recht des Reiseteilnehmers auf Minderung oder auf Kündigung des Reisevertrages bleibt hiervon unberührt.

6. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind vom Reiseteilnehmer an die Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung von Studiosus zu richten (Anschriften örtlicher Vertretungen finden sich ggf. in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar, sind sie an Studiosus direkt (Anschrift am Ende der Reisebedingungen) zu richten.

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XI. Rechte und Pflichten der Reiseleitung

1. Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen von Studiosus sind während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt und bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Studiosus anzuerkennen.

2. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Studiosus (z. B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von Studiosus ausgesprochen werden; diese sind insoweit von Studiosus bevollmächtigt.

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XII. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung

1. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen muss der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Studiosus gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen genannten Adresse geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

2. Die in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Studiosus oder der Reiseteilnehmer die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert (§203BGB). Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

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XIII. Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

1. Die Information über solche Bestimmungen durch Studiosus bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt und für deutsche Staatsbürger (ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit diese nicht offenkundig oder mitgeteilt waren).

2. Der Reiseteilnehmer sollte sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen, auch bezüglich des Thrombose-Risikos bei Langstreckenflügen, informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat einholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

3. Soweit Studiosus gemäß der Reiseausschreibung die Besorgung von Visa und/oder ähnlicher Dokumente übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des Reisenden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von Visa und/oder ähnlicher Reisedokumente ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung von Studiosus aus dem Reisevertrag.

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XIV. Abtretungsverbot

Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen Studiosus ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag und damit im Zusammenhang stehende Ansprüche sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.

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XV. Gerichtsstand

Für den Fall, dass der Reiseteilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von Studiosus gegen den Reiseteilnehmer der Gerichtsstand München vereinbart, soweit nicht zwingend gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

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XVI. Gültigkeit der Ausschreibungsangaben

Naturgemäß kann die Reiseausschreibung nur die zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung feststehenden Einzelheiten der Reisedurchführung anführen. Änderungen der Leistungsbeschreibungen, Erläuterungen und Preise sind daher möglich und bleiben bis einschließlich des Zuganges unserer Reisebestätigung vorbehalten.

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XVII. Sonstiges

1. Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§651ff. BGB (soweit Studiosus als Reiseveranstalter tätig wird und für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist).

2. Busreisen, die in der Bundesrepublik Deutschland beginnen, werden im Sinne des Gesetzes über die Beförderung von Personen (PBefG) vom Reisebüro Stempfl Verkehrsgesellschaft mbH, Ingolstadt, verantwortlich durchgeführt. Die Haftung von Studiosus als Reiseveranstalter bleibt hiervon unberührt.

Studiosus Reisen München GmbH
Riesstraße 25 80992 München
Telefon 0049 89 500 600
Telefax 0049 89 500 60-100
E-Mail: tours@studiosus.com
http://www.studiosus.com
http://www.kultimer.com
HR München B 40 171
USt.-ID: DE 129467972
Geschäftsführer: Peter-Mario Kubsch

Abdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Studiosus Reisen München GmbH.

Stand: 12.10.2009

Unsere Allgemeinen Reisebedingungen als Druckversion

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