Reisesicherheit

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  • Panama: Straßenblockaden in den westlichen Provinzen Chiriquí und Veraguas

    Aus Protest gegen die Genehmigung mehrerer Stausee- und Minenprojekte in ihrem Siedlungsgebiet blockieren in Panama Angehörige des indigenen Volkes der Ngöbe-Bugle seit Ende Januar alle wichtigen Straßenverbindungen zwischen der Hauptstadt und der Grenze zu Costa Rica. Von diesen Blockaden ist insbesondere die Panamericana in den Provinzen Veraguas und Chiriquí betroffen, die Auswirkungen der Proteste sind jedoch auch in der nordwestlichen Provinz Bocas del Toro deutlich zu spüren.

    In seinem am heutigen 6. Februar aktualisierten Sicherheitshinweis rät das Auswärtige Amt von allen Fahrten in den Westen Panamas ab und schreibt wörtlich:

    "Wegen eines kontroversen Gesetzesprojekts kommt es in Panama derzeit zu örtlichen Demonstrationen und Straßensperrungen. Besonders betroffen ist das Gebiet des Indigenenreservats Ngöbe Buglé.

    Reisen auf dem Landweg Panama Richtung Grenze Costa Rica sollten bis zur völligen Beruhigung der Lage sowohl auf der Panamericana (David) als auch in der Provinz Bocas del Toro (Puerto Chiriquí - Almirante - Changuinola) unterbleiben.
    Im gesamten Festlandbereich ab der Provinz Veraguas (Santiago de Veraguas) bis David / Chiriquí ... sollte wegen der Gefahr von Übergriffen und Blockaden von Überlandreisen abgesehen werden. In der Provinz Bocas del Toro herrscht akuter Treibstoffmangel.
    ...
    In der Hauptstadt sind Reiseverkehr und Sicherheit unbeeinträchtigt, dies gilt auch für die Autobahn Colón / Freihandelszone Colón."
    Aktuell reisen keine Gäste von uns in Panama, die nächsten Gäste werden im Rahmen einer umfassenden Reise durch Mittelamerika am 8. Februar im Land eintreffen. Die Gäste dieser Mittelamerikareise werden sich jedoch ausschließlich im Großraum zwischen Panama City und Colon/Portobelo aufhalten. Reisen in die westlichen Provinzen Panamas sind erst wieder ab Anfang Mai 2012 geplant.
    Wir gehen davon aus, dass wir alle in den nächsten Tagen und Wochen geplanten Besichtigungen und Aufenthalte in Panama ohne Einschränkungen durchführen können.
    Es besteht auch weiterhin kein Recht auf kostenlose Umbuchung oder Stornierung unserer Reisen nach Panama.
    Stand: 6. Februar 2012

    Link zum Auswärtigen Amt

  • Ägypten: Beruhigung der Lage nach gewaltsamen Demonstrationen

    Bei den schweren Ausschreitungen der letzten Tage sind in Kairo und anderen Städten in Nordägypten mehr als zehn Menschen ums Leben gekommen, mehrere hundert wurden verletzt. Seit dem 5. Februar hat sich die Lage landesweit und auch im Stadtzentrum von Kairo wieder etwas beruhigt. Um einen Ausweg aus der aktuellen innenpolitischen Krise zu finden, prüfen Vertreter des in den letzten Wochen gewählten Parlaments und des regierenden Militärrats eine Vorverlegung der Präsidentschaftswahlen. Die Vorbereitungen für diesen wichtigen Wahltermin sollen beschleunigt werden.

    Aktuell gilt der letztmalig am 3. Februar aktualisierte Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes, in dem es wörtlich heißt:

    "Nach den Ausschreitungen nach einem Fußballspiel in Port Said am 1. Februar 2012 mit Toten und Verletzten ist in Kairo und anderen Großstädten mit weiteren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften zu rechnen.

    Für Aufenthalte in Kairo und den urbanen Zentren wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Insbesondere das Stadtzentrum von Kairo mit dem Bereich um den Tahrirplatz und das Fernsehgebäude (Maspero) sollte derzeit weiträumig gemieden werden.

    Im Übrigen sollten Reisen nach Ägypten bis auf weiteres auf die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.

    Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.

    Auf dem Sinai und im ägyptisch-israelischen sowie im ägyptisch-libyschen Grenzgebiet ist besondere Vorsicht geboten. Es besteht die Gefahr von Entführungen."

    Am heutigen 6. Februar reisen Gäste von uns nach Ägypten, weitere Reisen beginnen ab dem 9. Februar.

    Wir beobachten die Entwicklung der Lage in Ägypten sehr aufmerksam. Demonstrationen und Protestkundgebungen meiden wir landesweit. Bis zu einer erneuten Lageverbesserung verzichten wir auf Besichtigungen im Stadtzentrum von Kairo, Aufenthalte am Tahrir-Platz sowie in der Umgebung der Regierungsgebäude bieten wir grundsätzlich nicht an. Bereits seit Herbst 2011 nutzen wir auch keine im Stadtzentrum gelegenen Hotels. Reiseleiter und ägyptische Leistungspartner bleiben zu erhöhter Vorsicht aufgefordert.

    Unabhängig von den jüngsten Zwischenfällen haben alle unsere Ägypten-Gäste im Jahr 2012 ein Recht auf kostenlose Umbuchung bis vier Wochen vor Abreise.

    Stand: 6. Februar 2012

    Link zum Auswärtigen Amt

  • Frankreich: Mehrtägiger Streik der Air France Piloten angekündigt

    Mehrere französische Gewerkschaften haben Streikaktionen für kommende Woche angekündigt. Auch Frankreichs größte Piloten-Gewerkschaft SNPL, in der rund 4.000 Piloten von Air France organisiert sind, will sich an dem Ausstand in der Zeit vom 6. bis 9. Februar beteiligen.
    Sollte es zu den angekündigten Streiks kommen, ist mit Beeinträchtigungen im Flugverkehr zu rechnen.

    An den Streiktagen reisen keine Gäste von uns nach/von Frankreich, allerdings reisen viele Gäste mit Air France via Paris Charles de Gaulle nach Mittel- und Südamerika.

    Sobald uns konkrete Informationen über Ausfälle von Flugverbindungen vorliegen, werden wir mit den betroffenen Kunden Kontakt aufnehmen und gegebenenfalls Umbuchungen vornehmen.

    Es besteht kein Recht auf kostenlose Umbuchung oder Stornierung von Reisen mit Flugverbindungen mit Air France.

    Stand: 01.02. 2012

  • Senegal: Innenpolitische Spannungen nehmen zu

    Senegals Verfassungsgericht hat in der Nacht zum 30. Januar die umstrittene Kandidatenliste für die Ende Februar geplanten Präsidentschaftswahlen bestätigt. Bereits am 27. Januar hatte das Gericht eine Liste der zur Wahl zugelassenen Kandidaten bekannt gegeben: Laut Beschluss des Gerichts darf sich der langjährige Amtsinhaber, Aboulaye Wade, trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken für eine dritte Amtszeit zur Wahl stellen. Dem populären Sänger und Oppositionskandidaten Youssou N¿Dour wurde dagegen die Kandidatur verweigert.

    Gegner des amtierenden Präsidenten Wade werfen ihm Machtmissbrauch, Korruption und steigende Lebensmittelpreise vor. Nach der umstrittenen Entscheidung des Verfassungsgerichts ist es am 27. Januar in der Hauptstadt Dakar und in anderen Städten des Senegal zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage im Land und einer zunehmenden Unzufriedenheit mit der Arbeit von Präsident Wade rechnen internationale Beobachter mit neuen, teils gewaltsamen Protesten und einer Zunahme der innenpolitischen Spannungen rund um den Wahltermin.

    Bereits am 4. Januar hat das Auswärtige Amt seinen Sicherheitshinweis zu Senegal wie folgt verschärft:

    "Es ist möglich, dass es im Vor- und Nachlauf der für 26. Februar 2012 vorgesehenen Präsidentschaftswahlen und einer möglichen Stichwahl am 18.03.2012 oder später zu Demonstrationen kommt, die zu Gewalttätigkeiten führen können. Größere Menschenansammlungen sollten daher immer gemieden werden.

    Reisende sollten sich über das Internet, senegalesische Medien und bei der Botschaft über die aktuelle Lage informieren. In den Monaten Februar und März 2012 sollte von Reisen nach Senegal, die nicht unbedingt notwendig sind, nach Möglichkeit abgesehen werden."

    Aktuell reisen keine Gäste von uns in Senegal. Die nächste Reise nach Senegal war für den 8. März vorgesehen. Vor dem Hintergrund der derzeit instabilen Sicherheitslage und der Aufforderung des Auswärtigen Amtes, von im Februar und März geplanten Reisen in das westafrikanische Land abzusehen, haben wir diese Reise in der letzten Woche abgesagt.

    Eine weitere Senegal-Reise ist im April vorgesehen, also nach dem voraussichtlichen Ende der beiden Wahlgänge. Anschließend sind erst wieder im Herbst Reisen nach Senegal geplant.

    Wir werden die weitere Entwicklung im Land sehr aufmerksam beobachten und spätestens vier Wochen vor Abreise entscheiden, ob wir die Reise im April wie geplant durchführen können.

    Grundsätzlich besteht bei unseren Senegal-Reisen kein Recht auf kostenlose Umbuchung oder Stornierung. Da nach aktuellem Stand jedoch fraglich ist, ob wir die im April vorgesehene Reise durchführen können, bieten wir den auf diesem Termin gebuchten Gästen bis auf Weiteres ein Recht auf kostenlose Umbuchung an.

    Stand: 30.1. 2012

    Link zum Auswärtigen Amt

  • China: Behörden verfügen Reisesperre für Tibet bis Ende März

    Rund um das tibetische Neujahrsfest Mitte Februar und den Jahrestag der Flucht des Dalai Lama im März haben die chinesischen Behörden auch in diesem Jahr ein bis Ende März geltendes Einreiseverbot für die Autonome Region Tibet (TAR) ausgesprochen. Unsere chinesischen und tibetischen Leistungspartner wurden vor kurzem von den Behörden darüber informiert, dass die für die Besuche von Ausländern erforderlichen Spezialgenehmigungen (TAR-permits) erst wieder für den Zeitraum ab Anfang April ausgestellt werden.

    Derzeit reisen aus saisonalen Gründen keine Gäste von uns in Tibet. Die nächsten Tibetreisen beginnen ab Anfang Mai. Behördliche Restriktionen gelten für den Zeitraum bis Ende März auch für Reisen in grenznah zu Tibet gelegene und mehrheitlich von Tibetern bewohnte Gebiete der Provinz Sichuan. Diese Region wird nur im Rahmen von Tibetreisen besucht.

    Reisen in alle anderen Teile Chinas können weiterhin ohne Einschränkungen durchgeführt werden.

    Da das Einreiseverbot nur bis Ende März gilt, gehen wir davon aus, dass wir ab Anfang Mai alle unsere Tibetreisen ohne Einschränkungen durchführen können. Dennoch werden wir ab sofort alle Tibet-Gäste mit Abreise bis Ende Mai per Rundschreiben über das aktuelle Einreiseverbot informieren.

    Wir beobachten die weitere Entwicklung der Lage in Tibet sehr aufmerksam. Im Falle einer Verlängerung des Einreiseverbots informieren wir Sie umgehend.

    Wegen der zeitlichen Begrenzung der behördlichen Maßnahme besteht auch weiterhin kein Recht auf kostenlose Umbuchung oder Stornierung unserer Tibetreisen.

    Stand: 24. Januar 2012

  • Länder mit kostenlosem Umbuchungsrecht bis vier Wochen vor Abreise

    In folgenden Ländern bieten wir 2012 - in Erweiterung unserer Allgemeinen Reisebedingungen - ein Recht auf kostenlose Umbuchung bis vier Wochen vor Abreise an:

    Ägypten
    Indien
    Indonesien
    Iran
    Israel
    Japan
    Libanon
    Madagaskar
    Nepal
    Osttürkei (östlich der Linie Trabzon - Sanliurfa)
    Simbabwe
    Sudan
    Syrien
    Tunesien

    Stand: 28. Oktober 2011

  • Aus Sicherheitsgründen nicht bereiste Länder und Regionen

    Für folgende 18 Länder (Gebiete) besteht eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes:

    • Afghanistan
    • Algerien: Grenzgebiete zu Mauretanien, Mali und Niger sowie in die südöstliche Landesgrenze zu Libyen
    • Eritrea: Grenzgebiete zu Äthiopien und Dschibuti
    • Georgien: Südossetien und grenznahe Gebiete
    • Haiti
    • Irak
    • Japan: Region um das Akw Fukushima I im Nordosten der Insel Honshu
    • Jemen
    • Kongo (Demokratische Republik Kongo)
    • Libanon: Palästinensische Flüchtlingslager
    • Libyen
    • Mali: Norden und Nordosten mit den Verwaltungsregionen Timbuktu, Gao und Kidal sowie der Region Mopti einschließlich Djenne und Dogonplateau
    • Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
    • Niger: Region Agadez und Air-Gebirge im Norden sowie Grenzgebiete zu Mali, Algerien, Libyen und zum Tschad
    • Palästinensische Gebiete: Gaza-Streifen
    • Pakistan: Belutschistan und Nord-West-Territorien einschließlich des Swat-Tals
    • Senegal 
    • Somalia
    • Syrien

    Außerdem führen wir zusätzlich in folgende Länder und touristisch interessante Regionen derzeit (Stand: 19. Januar 2012) aus Sicherheitsgründen keine Reisen durch:

    • Ägypten mit Ausnahme von Kairo, den Urlaubsgebieten am Roten Meer, den Touristenzentren um Luxor und Assuan und geführten Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste
    • Äthiopien: Nördliche Afar-Region und Region Benishangul-Gumez im Grenzgebiet zum Sudan, Gebiet östlich und südlich von Harar, Grenzregionen zu Eritrea und Somalia
    • Algerien
    • Armenien: Berg-Karabach
    • Aserbaidschan: Grenzregion zu Nagorno-Karabach
    • Bangladesch: Provinz Chittagong Hill
    • Burkina Faso nördlich der Linie Dori-Djibo-Ouahiguya
    • Burundi
    • El Salvador
    • Elfenbeinküste / Côte d'Ivoire
    • Eritrea
    • Georgien: Provinz Abchasien und grenznah zu Südossetien gelegene Gebiete
    • Guatemala
    • Guinea
    • Guinea-Bissau
    • Honduras
    • Indien: Jammu, Kaschmir (mit Ausnahme von Ladakh) sowie der Nordosten mit Assam
    • Indonesien: Aceh, die Stadt Ambon auf den Molluken und Irian Jaya
    • Iran: Provinz Sistan-Balutschistan, Provinz West-Aserbaidschan mit Ausnahme des Thaddäus-Klosters und der Stadt Orumiyeh
    • Kenia: Nordosten von Lamu bis zur somalischen Grenze
    • Kolumbien mit Ausnahme von Bogota und Umgebung, Karibikküste von Cartagena bis Santa Marta, Kaffeeregion mit Medellin
    • Kongo, Regionen Pool und Likoula in der Republik Kongo
    • Libanon: Tripolis und Umgebung, gesamte Bekaa-Ebene sowie Gebiete südlich des Litani-Flusses mit Ausnahme der Stadt Tyros
    • Liberia
    • Mauretanien
    • Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
    • Niger
    • Nigeria
    • Pakistan
    • Palästinensische Gebiete mit Ausnahme von Bethlehem, Jenin, Jericho und Ramallah sowie Fahrten auf den Transitrouten zum Toten Meer
    • Panama: Provinz Darien
    • Philippinen: Mindanao, Sulu-Archipel und Basilan
    • Russland: Nordkaukasus-Region
    • Senegal: Provinz Casamance
    • Sri Lanka: Nordprovinz mit Jaffna
    • Südsudan
    • Sudan mit Ausnahme des Niltals nördlich von Khartum und die Hauptstadt Khartum
    • Tadschikistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
    • Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Yala, Pattani und Songkla sowie Preah Vihear
    • Tschad
    • Tunesien: südliche Grenzgebiete zu Algerien und Libyen
    • Türkei: Provinzen Hakkari, Sirnak und Tunceli
    • Zentralafrikanische Republik mit Ausnahme der Hauptstadt Bangui sowie des Südwestens mit dem Dzanga-Sangha-Nationalpark
  • Gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen Stand: 22.11.2011