Allgemeine Reisebedingungen
- Warum sollten Sie die Reisebedingungen lesen?
- I. Abschluss des Reisevertrages
- II. Sonderfall Vermittlung
- III. Datenschutz/Ausführendes Luftfahrtunternehmen
- IV. Vertragliche Leistungen
- V. Sicherungsschein/Anzahlung/Zahlung
- VI. Preisänderung nach Vertragsschluss
- VII. Rücktritt des Kunden/Umbuchung/Zusatzkosten
- VIII. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl
- IX. Kündigung wegen besonderer Umstände
- X. Haftung von Studiosus
- XI. Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
- XII. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
- XIII. Anspruchstellung/Ausschlussfrist/Verjährung
- XIV. Gültigkeit der Ausschreibung
- XV. Sonstiges
Auf eine transparente und faire Vertragsbeziehung und eine gute Information unserer Kunden legen wir größten Wert. Im "Kleingedruckten" steht vieles, das wichtig ist oder wichtig werden könnte:
Informationen zu Sicherungsschein und Zahlungspflichten bietet Ziffer V. Was datenschutzrechtlich und hinsichtlich der Information über das ausführende Luftfahrtunternehmen gilt, finden Sie in Ziffer III. Qualität zu erschwinglichen Preisen bedingt bei Gruppenreisen eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Ausschreibung für den einzelnen Reisetermin angegeben ist. Näheres - auch zur Absagefrist bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn - finden Sie in Ziffer VIII.
Die Reisebedingungen informieren Sie in Ziffer XIII auch über die gesetzlichen Fristen zur Geltendmachung von eventuellen Ansprüchen und über Ihre gesetzlich geregelten Obliegenheiten zur Vermeidung von Anspruchsverlusten in Ziffer XI.
Zudem enthalten die Reisebedingungen weitere wichtige Regelungen und Erläuterungen.
1. Die Anmeldung des Kunden stellt rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. Dieser kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Reisebestätigung in Textform durch die Studiosus Reisen München GmbH (im Folgenden "Studiosus") zustande. Eine durch ein Computerreservierungssystem im Reisebüro erstellte Vormerkungs-, Anmeldungs- oder Optionsbestätigung ersetzt diese Reisebestätigung nicht. Die Reiseausschreibung (im Folgenden "Ausschreibung") durch Studiosus ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (Invitatio ad offerendum), vgl. zur Möglichkeit von Änderungen insbesondere Ziffer XIV.
2. An die Anmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch Studiosus, jedoch maximal 14 Tage ab Zeitpunkt der Anmeldung gebunden.
3. Unternehmungen, die in der Ausschreibung als "Gelegenheit", "Möglichkeit" oder "Extratour" bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, evtl. mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.
4. Soweit Studiosus gemäß Ausschreibung die Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung von Studiosus.
5. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Ausschreibung, dieser Reisebedingungen oder der Reisebestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen vorzunehmen.
1. Vermittelt Studiosus ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Mietwagen etc., so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden.
2. Bei Vermittlung haftet Studiosus nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.
1. Studiosus erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Reisebedingungen.
2. Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.2006 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Anmeldung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
Die von Studiosus geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung (vgl. Ziffer I Abs. 1), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden) durch die zugrundeliegende Ausschreibung . Eventuelle besondere Vereinbarungen mit Studiosus, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.
1. Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und (nach Reiseantritt) zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise abgesichert, § 651 k BGB. Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten. Er findet sich auf der Rückseite des ersten Blattes der Reisebestätigung. Der Versicherer ist die Generali Versicherung AG.
2. Mit Zugang von Reisebestätigung und Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 %, höchstens jedoch ein Betrag von 1000 € pro Reiseteilnehmer fällig. Der restliche Reisepreis wird am 20. Tag vor Reiseantritt bzw. spätestens bei Erhalt der Reiseunterlagen fällig.
3. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Studiosus.
4. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.
1. Studiosus ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen , soweit unvorhersehbar für Studiosus und nach Vertragsschluss folgende Preisbestandteile hinzukommen bzw. sich erhöhen: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Zum Zeitpunkt der Preiskalkulation siehe Ziffer XIV.
2. Die Preiserhöhung ist nur zulässig , wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen die Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird - je nachdem, was für die Kunden günstiger ist ¿ entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Auf Anforderung ist Studiosus verpflichtet, dem Kunden entsprechende Nachweise zu übermitteln.
3. Studiosus muss dem Kunden eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch am 21. Tag vor Reisebeginn mitteilen.
4. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 % , ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann er sein Recht gemäß § 651 a Abs. 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) geltend machen. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber Studiosus oder dem vom Kunden beauftragten Reisebüro erklärt werden.
1. Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn (Storno) hat Studiosus bis zum Versand der Stornorechnung ein Wahlrecht zwischen der konkret berechneten angemessenen Entschädigung nach § 651 i Abs. 2 BGB und der Abrechnung nach den nachfolgend hierfür aufgeführten Pauschalen. Die einmal getroffene Wahl kann Studiosus nur mit Einverständnis des Kunden ändern. Zur pauschalierten Entschädigung gilt Folgendes:
A. Reisen mit Linienflug zum Veranstalter- oder Sondertarif, Bahnreisen sowie Selbstanreise
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bis inkl. |
46. Tag vor Reisebeginn |
5% |
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ab 45. |
bis inkl. |
22. Tag vor Reisebeginn |
8% |
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ab 21. |
bis inkl. |
15. Tag vor Reisebeginn |
10% |
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ab 14. |
bis inkl. |
8. Tag vor Reisebeginn |
15% |
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ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt |
20% |
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B. Reisen mit Charterflug und Busreisen
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bis inkl. |
46. Tag vor Reisebeginn |
5% |
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ab 45. |
bis inkl. |
22. Tag vor Reisebeginn |
10% |
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ab 21. |
bis inkl. |
15. Tag vor Reisebeginn |
25% |
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ab 14. |
bis inkl. |
8. Tag vor Reisebeginn |
40% |
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ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt |
50% |
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C. Reisen mit Billigflug und KreuzfahrtStudienreisen
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bis inkl. |
46. Tag vor Reisebeginn |
10% |
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ab 45. |
bis inkl. |
22. Tag vor Reisebeginn |
20% |
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ab 21. |
bis inkl. |
15. Tag vor Reisebeginn |
30% |
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ab 14. |
bis inkl. |
8. Tag vor Reisebeginn |
40% |
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ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt |
50% |
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D. Ausgewählte KreuzfahrtStudienreisen mit speziellem Hinweis
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bis inkl. |
46. Tag vor Reisebeginn |
20% |
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ab 45. |
bis inkl. |
22. Tag vor Reisebeginn |
30% |
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ab 21. |
bis inkl. |
15. Tag vor Reisebeginn |
40% |
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ab 14. |
bis inkl. |
8. Tag vor Reisebeginn |
50% |
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ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt |
60% |
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Die Pauschale berechnet sich nach dem Endreisepreis des betroffenen Kunden und dem Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
2. Umbuchungen (z.B. von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Reisebedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Ändert sich bei Bus- und Bahnreisen lediglich der Abreiseort, werden bis zum 8. Tag vor Reisebeginn neben dem neu berechneten Reisepreis zusätzlich lediglich 25 € pro Person in Rechnung gestellt.
3. Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch Studiosus bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z.B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs-/Ticket-Änderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden), kann Studiosus verlangen, dass der Kunde diese ersetzt.
1. Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Studiosus bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
2. In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen von Studiosus ausgeschriebenen Reise verlangen, sofern Studiosus in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis bereitzustellen.
3. Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge.
1. Wird die Reise durch höhere Gewalt , die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch Studiosus den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (vgl. Ziffer XV).
2. Studiosus kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (nach deutschem Recht § 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann.
3. Zum Kündigungsausspruch durch Studiosus gilt Ziffer XII Abs. 2.
1. Die vertragliche Haftung von Studiosus für Schäden, die nicht Körperschäden sind , ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
b) Studiosus für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Die Haftung von Studiosus auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt. Für Schäden bis 4100 € haftet Studiosus insoweit unbeschränkt.
3. Weitere Haftungsbeschränkungen können sich (nach deutschem Recht gemäß § 651 h Abs. 2 BGB) aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben. Soweit sich aus rechtlichen Regelungen zwingend weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber Studiosus ergeben, bleiben diese von den Haftungsbeschränkungen in den Absätzen 1 und 2 unberührt.
1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Studiosus kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
2. Leistet Studiosus nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Studiosus Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der Anspruch entfällt, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht anzeigt.
4. Ist infolge eines Mangels dem Kunden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder ist sie durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat er eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, von Studiosus verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
1. Reiseleitungen/örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Studiosus anzuerkennen oder entgegenzunehmen.
2. Die Kündigung des Reisevertrages durch Studiosus (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung/örtliche Vertretung ausgesprochen werden; diese sind insoweit von Studiosus bevollmächtigt .
1. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen nach §§ 651 c bis 651 f BGB muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Studiosus gegenüber geltend machen (siehe hierzu die Kontaktdaten am Ende dieser Reisebedingungen). Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
2. Die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr , soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Die Ausschreibung erfolgte im September 2011. Naturgemäß ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben, auch Fehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch Studiosus sind daher möglich und bleiben vorbehalten, solange der Vertrag zwischen Studiosus und dem Kunden noch nicht zustande gekommen ist.
1. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Studiosus veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.
2. Busreisen, die in der Bundesrepublik Deutschland beginnen, werden im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom Reisebüro Stempfl Verkehrsgesellschaft mbH, Ingolstadt, verantwortlich durchgeführt. Die rechtliche Stellung und Haftung von Studiosus als Reiseveranstalter bleiben hiervon unberührt.
Studiosus Reisen München GmbH
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Geschäftsführer: Peter-Mario Kubsch
Abdruck und digitale Übernahme der Inhalte - auch auszugsweise -, insbesondere von Fotos und Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Studiosus Reisen München GmbH, da hierbei ggf. auch fremde Rechte verletzt werden könnten.
Stand: 26.9.2011
Intensiver Leben
